Die Liste Teilhabe und Inklusion wendet sich entschieden gegen die Zulassung von E-Rollern auf Gehwegen.
Gehwege gehören Zufußgehenden!

Am 17.05. entscheidet der Bundesrat über die Verordnung, die es E-Rollern und anderen elektrischen Kleinstfahrzeugen erlauben soll, Gehwege zu benutzen.
Wir wenden uns entschieden gegen diese Verordnung, da diese Fahrzeuge die Sicherheit auf Gehwegen extrem beeinträchtigt.
Ramon Kathrein, Spitzenkandidat und selbst blind: „Blinde, Mobilitätseingeschränkte, aber auch Kinder und Kinderwagen müssen auf Gehwegen die Sicherheit haben, vor schnell und lautlos heranrollendem Verkehr geschützt zu sein. E-Roller können Fahrradwege benutzen, Gehwege sind ein Schutzraum für Zufußgehende und müssen es bleiben.”

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